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Zum Inhalt springen > Freiheit statt Vollbeschäftigung: Mitteilungen "Wenn ich nur darf, was ich soll, aber nie kann, wenn ich will, dann mag ich auch nicht, wenn ich ich aber darf, wenn ich will, dann mag ich auch, wenn ich soll, und dann kann ich auch, wenn ich die können sollen, müssen wollen dürfen. " — Julia Leininger (@Ju_Lein) November 19, 2020 Siehe unseren Beitrag zum Tod von Remo Largo hier. Beitrags-Navigation
Wenn ich nur darf, wenn ich soll, aber nie kann, wenn ich will, dann kann ich auch nicht, wenn ich muss. Wenn ich aber darf, wenn ich will, dann mag ich auch, wenn ich soll und dann kann ich auch, wenn ich muss. Denn: Die, die können sollen, müssen auch wollen dürfen! Hier geht es zum Artikel Mehr Lustiges auf Das könnte Ihnen gefallen
miaa Foren-Azubi(ene) Beiträge: 53 Registriert: 21. 2010, 21:45 #5 19. 2010, 21:43 Genau so machen wir das auch. Der Gutachter ist ja schließlich u. a. dafür da. Also wenn er in seinem Gutachten dies festgestellt hat dann auf jeden fall. Also ja, in der Vergangenheit ist euch was durch die Lappen Ist die Frage wie teilt man das dem Chef mit:twisted: #6 20. 2010, 11:12 miaa hat geschrieben: ^^ naja, dem Chef das mitteilen, sehe ich weniger dramatisch - eher der Gedanke daran, dass ein paar Mandanten nicht zu ihrem vollen Recht gekommen sind, das finde ich dramatischer -^^ für Eure Stellungnahmen - LG und dann kann ich auch, wenn ich muss!
03. 2022) meine Rente beantragen. Es soll die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte sein! In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes geschrieben: "Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer die gesetzliche Regelarbeitsgrenze für den Bezug von Altersrente erreicht hat, oder in dem der Arbeitnehmer eine Altersrente, gleich aus welchem Rechtsgrund, bezieht". Meine Frage: Wenn ich meine Rente ab dem 01. 05. 2020 bekomme muss mich oder darf mich mein Arbeitsgeber bis 01. 2022 beschäftigen. Beratung "Früher in Rente gehen" So gelingt der frühere Rentenbeginn! - Beratung zum genauen Renteneintrittstermin - Abschläge vermeiden oder ausgleichen - Vorteile der Flexi-Rente nutzen Endet mein Arbeitsvertrag, wenn ich vorzeitig in Rente gehe: Antwort Die Antwort auf die Frage, ob unser Mandant befürchten muss, ob er mit Beginn seiner Altersrente ab dem Jahr 2021 seinen Job verliert, findet sich in § 41 Satz 1 und Satz 2 Sozialgesetzbuch Nummer 6.
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