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In diesen Fällen kann er sich nicht auf die Haftungserleichterungen berufen sondern muss den vollen Warenwert ersetzen. Die Haftung des Frachtführers für Transportschäden ist dann ausgeschlossen, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruht, die der Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte ( höhere Gewalt / force majeure). Auch wenn die Beschädigung deswegen auftritt, weil die Güter von dem Versender nicht hinreichend verpackt wurden, kann der Frachtführer nicht für die Schäden haftbar gehalten werden. Selbiges gilt wenn eine mangelhafte Kennzeichnung der Ware zu der Beschädigung führt oder die Güter wegen ihrer natürlichen Beschaffenheit leicht zu Schäden neigen. Das folgt aus § 427 HGB, der für die Haftung bei Transportschäden Ausschlussgründe vorsieht. Bei Ihnen liegt im B2B-Bereich ein Transportschaden vor? Cargoforum › Forum › Recht und Gesetze › Speditionsrecht - Transportrecht - Versicherung › Fristen für Haftbarhaltungen?. Wir kümmern uns darum. Für Unternehmen: 15 Minuten kostenlose Erstberatung +49 40 369615-0 oder senden Sie eine E-Mail
Es kommt immer wieder vor, dass ein Transportschaden entsteht. Das kann auf Handlingfehler, Unachtsamkeiten, eine schlechte Verpackung oder auch einfach Unglück zurückzuführen sein. Unternehmen sollten sich daher grundsätzlich mit der Haftung für Transportschäden auskennen. Das gilt insbesondere dann, wenn sie keine Transportversicherung abgeschlossen haben und gegen den Frachtführer oder Spediteur selbst vorgehen müssen. In vielen Fällen lehnt dann die Haftungsversicherung des Spediteurs oder Frachtführers nämlich die Haftung für den Transportschaden ab. Dann müssen unternehmen prüfen, ob eine Haftung für den Transportschaden durchzusetzen ist. Haftbarhaltung spedition muster full. In diesem Artikel zeigen Ihnen unsere Fachanwälte für Transportrecht auf, was Sie bei offenkundigen oder verdeckten Transportschäden wissen müssen. Haftung für Transportschäden Der Frachtführer haftet für den Verlust und die Beschädigung der zum Transport übernommenen Ware. Der Frachtführer kann für solche Transportschäden haftbar gehalten werden, die während der Zeit entstanden sind, als sich die Ware in seiner Obhut befand.
Wie gehen wir bei einer Schadensersatzforderung vor? Die Schadensersatzforderung wird in 2 Phasen unterteilt: Zunächst muss die Schadensersatzforderung festgestellt werden. Danach wird der exakte Schadensersatzumfang bestimmt und ausgezahlt. In der ersten Phase ermitteln unsere Rechtsanwälte zunächst, was genau passiert ist und wer dafür haftbar gemacht werden kann. Anhand dessen senden wir den verantwortlichen Personen per Einschreiben eine Schadensersatzforderung. Die verantwortlichen Personen bekommen die Gelegenheit sich Ihrer Verantwortung zu stellen. Sollten sie sich vehement weigern sich dieser Verantwortung zu stellen, bitte unsere Rechtsanwälte den Richter ihre Haftbarkeit festzustellen. Falls die verantwortliche Partei an einer Straftat beteiligt ist, fordern unsere Rechtsanwälte eine strafrechtliche Verfolgung. Notfalls leiten wir ein dementsprechendes Verfahren ein ("Artikel 12"). Die wirksame Haftbarhaltung im Transportwesen. Wir stehen dem/der Geschädigten während des Strafverfahrens bei ("Fügung als benachteilige Partei").