actionbrowser.com
Meine Brüder waren auch kategorisch dagegen, daß der Verkaufserlös der Wohnung gleich mit Hilfe des Notars und der Käuferin zu je einem Drittel an unsere Bankkonten gezahlt würde, so wie es auch der Notar vorgeschlagen hatte; sie drängten mit großem Druck darauf das Geld auf das Erbengemeinschaftskonto zunächst zahlen zu lassen und erst nachher zu dritteln. Also das war mir schon sehr verdächtig und dann auch noch die Vollmacht, die entgegen der Behauptung meines Bruders in Wirklichkeit nicht befristet war. Das dreiste an der Sache ist, daß mir meine Brüder Rechnungen schickten, daß ich Ihnen Geld schulde, weil bevor die Eigentumswohnung noch verkauft wurde, das Konto leer wurde und sie es mit eigenem Geld aufladen mußten, damit die anfallenden Gebühren beglichen werden konnten. Bruder unterschlägt erbe und. Zunächst habe ich meine angeblichen Schulden nicht bezahlt und wartete, die Recherche über die Kontoauszüge der Bank ab. Und siehe da: Statt Geld eingezahlt zu haben, hatten sie von diesem Konto selber soviel Geld rausgeholt, daß nichts mehr drauf war.
So ganz raffiniert, daß als die Wohnung verkauft wurde, es genau gepaßt hatte. Nun ist meine zweite Hauptfrage, da ich alle Unterlagen schriftlich habe, auch die an mich schriftlich erstellte Rechnung – ist dann das auch eine Sache des Staatsanwalts, wie wäre dann die Bezeichnung des Delikts: GEMEINSAME ABSPRACHE, VERUNTREUUNG, UNTERSCHLAGUNG, BETRUG? Was wären die zu erwartenden STRAFMASSNAHMEN? Oder, was ich befürchte, könnten meine Brüder es mit meiner "erschwindelten" Vollmacht mit raffinierten Lügen sich da rausschwindeln? Also ich glaube nicht, denn ich habe ja SCHWARZ AUF WEISS, einerseits die Rechnung an mich über eine Summe die sie eingezahlt hätten, welche laut Kontoauszüge nicht belegt sind, im Gegenteil sie hatten andauernd was rausgeholt und kein einziges mal irgendwas einbezahlt. Gilt das als harmloses Kavaliersdelikt? Also ich kann vor lauter Wut und Verstörtheit, seit letzter Zeit nicht mehr gut schlafen. Bruder unterschlägt erbe red. Es sind zwar meine Brüder... aber ich komme mir wie Abel vor. Vielen Dank und entschuldigen Sie bitte die umständliche Umschreibung, aber mir geht die Sache zu sehr unter die Haut, als daß ich sie wieder und wieder solange überarbeite, bis sie besser zu lesen ist.
OLG Koblenz – Urteil vom 15. 05. 2014 – 3 U 258/14 Bruder hebt mehrere zehntausende Euro vom Konto der Mutter ab Waren die Abhebungen mit der Mutter abgestimmt? Klage scheitert an Abgeltungsklausel Das Oberlandesgericht Koblenz hatte über die Erfolgsaussichten einer Klage eines Erben gegen seinen Bruder zu urteilen. Der Kläger warf seinem Bruder vor, noch zu Lebzeiten der gemeinsamen Mutter mittels einer ihm erteilten Kontovollmacht Abhebungen vom Konto der gemeinsamen Mutter getätigt und das so erlangte Geld unrechtmäßig einbehalten zu haben. Er verlangte von seinem Bruder vor diesem Hintergrund Schadensersatz in Höhe von 57. 724, 97 Euro. In der Angelegenheit war die Erblasserin am 06. 02. 2008 verstorben. Erbe unterschlagen? Erbrecht. Der Ehemann der Erblasserin und Vater der Klageparteien war zu diesem Zeitpunkt bereits vorverstorben. Die Erblasserin wurde von ihren beiden Söhnen je zur Hälfte beerbt. Nach dem Tod der Mutter veräußerte der Kläger im Jahr 2009 seinen Erbteil nach dem Tod der Mutter für einen Betrag in Höhe von 25.
Ich denke, bei einer Veruntreuung von 50. 000Euro dürften schon ein paar Jährchen mit eingeschränktem Ausblick zusammenkommen. Frage 4. Pflichtteil für Geschwister: Wann Bruder und Schwester erben. Der Fall ist, wie Du ihn schilderst so glasklar, ich würde mal ein ernstes Wort mit dem Bruder reden und ihn über die Konsequenzen aufklären, nämlich daß er auch bei einem zivilrechtlichen Prozess ein Strafverfahren bekommen wird, wenn der Richter den Fall genauso sieht wie Du. Er hat eigentlich nur die Möglichkeit zu zahlen, und dann bewahren alle Stillschweigen. Wo kein Kläger da kein Richter. Mach ihm doch folgenden Vorschlag: Ihr geht zu einem Anwalt seiner Wahl, der soll ihn über die rechtslage neutral aufklären, die Kosten trägt derjenige, der recht hat. Frage 5 Die Tochter könnte wegen Beihilfe dran sein, wenn ihr nachgewisen wird, daß sie gemeinsam mit dem Vater die Unterschlagung beging, also sie wissentlich duldete oder ihn dazu sogar anstiftete
Sicher ist jedoch, dass der Vollmachtgeber nicht rechtlos sein darf und versuchen sollte, seine Ansprüche durchzusetzen.
Zwar räumte das OLG ein, dass sich der Wortlaut der Abfindungsvereinbarung aus dem Jahr 2009 nur auf den Nachlass des gemeinsamen Vaters der beiden Brüder bezogen habe. Bruder unterschlägt erbe paintings. Die Aussagen der in erster Instanz gehörten Zeugen und auch die zeitliche Nähe der Abfindungsvereinbarung zu dem Tod der Mutter würden jedoch für die Richtigkeit der bereits vom Landgericht vorgenommenen Auslegung der Vereinbarung sprechen. Entgegen dem eindeutigen Wortlaut in der Vereinbarung waren danach auch Ansprüche zwischen den Brüdern abgegolten und erledigt, die sich aus der Nachlasssache nach dem Tod der gemeinsamen Mutter ergaben. Das könnte Sie auch interessieren: Transmortale Vollmacht an Alleinerben erlischt mit Tod des Vollmachtgebers Goldbarren und Geld müssen unter Geschwistern ehrlich geteilt werden - Daran ändert auch eine zu Lebzeiten vom Erblasser erteilte Bankvollmacht nichts Wurde zu Lebzeiten des Erblassers eine von ihm erteilte Vollmacht missbraucht? Erben können Geld auch von Miterben zurückfordern!