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Bewilligungen Wer im Kanton Zürich als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann fachlich eigenverantwortlich tätig sein will, kann sich hier über die wichtigsten Regelungen informieren und die nötigen Bewilligungen beantragen. Der Pflegeberuf Kaum eine Tätigkeit ist derart abwechslungsreich wie der Pflegeberuf. Er fordert die Berufsleute sowohl menschlich wie auch physisch und intellektuell. Pflegefachleute haben Kontakt zu Menschen aus allen Altersstufen, Nationalitäten und sozialen Schichten. Anderen Menschen wieder zur Selbstständigkeit oder zu einem würdigen Sterben zu verhelfen - das ist sinnstiftend und gibt das Gefühl, sich für eine sinnvolle Sache einzusetzen. Im Kanton Zürich arbeiten rund 15'000 Frauen und Männer in einem Pflegeberuf. Pflegefachfrau / Pflegefachmann in Zürich - Koraal Schweiz AG. Wer darf pflegen? Berufsmässige pflegerische Leistungen (Grund- und Behandlungspflege) sind im Kanton Zürich bewilligungspflichtig. Ausserhalb von Spitälern und Heimen (mit entsprechender Bewilligung) dürfen im Kanton Zürich nur Spitex-Institution oder Pflegefachpersonen mit Berufsausübungsbewilligung pflegerisch tätig sein.
Dies wiederum ist generell eine Grundvoraussetzung für eine etwelche ärztliche Tätigkeit. Eine Bewilligung ist auch erforderlich, wenn Sie ausserhalb eines Spitals – also z. B. Berufsausübungsbewilligung pflege zürich. in einer ärztlichen Praxis oder in einer ambulanten ärztlichen Institution – unter fachlicher Aufsicht tätig sind («Assistenzbewilligung») oder – ohne bereits über eine Berufsausübungsbewilligung zu verfügen – eine Vertretung in einer ärztlichen Praxis oder einer ambulanten ärztlichen Institution übernehmen möchten («Vertretungsbewilligung»). Wenn Sie bereits in einem anderen Kanton zur fachlich eigenverantwortlichen ärztlichen Tätigkeit berechtigt sind, besteht je nach Kanton auch die Möglichkeit eine sogenannte "Dienstleistungserbringung Bewilligung" zu beantragen. Berufsausübungsbewilligung steuert Zulassungsstopp Mit dem Instrument der Berufsausübungsbewilligung haben die Kantone ein Mittel in der Hand den sogenannten Zulassungsstopp zu steuern. Weil jede und jeder mit einer Berufsausübungsbewilligung Leistungen über die Krankenkassen abrechnen darf, führt das unweigerlich zu einer Mengenausweitung und in der Folge zu steigenden Prämien.
Wer darf pflegen? Wer im Kanton Zürich pflegerische Leistungen erbringen möchte, benötigt eine Bewilligung der Gesundheitsdirektion. Dies gilt unabhängig davon, ob die Pflegekosten von einer Sozialversicherung übernommen werden. Keiner Bewilligung bedarf es, wenn Leistungen nicht erwerbsmässig erbracht werden wie beispielsweise bei der Pflege durch Angehörige. Für das Gesuch um Erteilung einer Bewilligung stehen Ihnen je nach Art der Leistungserbringung spezifische Formulare und Merkblätter zur Verfügung. Berufsausübungsbewilligung pflege zurich. Bewilligungen Für das Betreiben einer Pflegeinstitution Das Betreiben einer stationären Pflegeinstitution mit mehr als fünf Pflegebetten ist bewilligungspflichtig. Als Pflegeinstitutionen gelten Alters- und Pflegeheime, Pflegeheime und Pflegewohnungen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Merkblatt. Ein Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung für eine Pflegeinstitution muss vollständig und rechtzeitig, nicht aber früher als drei Monate vor geplanter Inbetriebnahme der Pflegeinstitution, bei der Gesundheitsdirektion eingereicht werden.
Nur so können wir sicherstellen, dass es auch menschlich passt. Es ist uns darum auch ein Bedürfnis Sie und Ihre Angehörigen kennen zu lernen. Schließlich leben wir den Teamansatz und es wird zukünftig regelmäßig eine Unterstützung für den Alltag bei Ihnen zu Hause sein. Von den Angehörigen erhoffen wir uns insbesondere Hinweise darauf wie wir den Lebensabend in den eigenen vier Wänden optimal gestalten können. Wenn seriöse 24h Betreuung zu Hause für Senioren auch für Sie ein Thema ist, dann vereinbaren Sie am Besten einen unverbindlichen Termin. Kosten & Qualität. Mit all unserer Erfahrung werden wir gemeinsam herausfinden in welchem Umfang eine Alltagsbetreuung sinnvoll ist. Weil wir Ihnen im Anschluss dann ein individuelles Betreuungspaket anbieten, können wir auch vorab keine Preise nennen. Wir bitten an dieser Stelle um Ihr Verständnis. Wir beantworten gerne all Ihre Fragen. Wir stehen Ihnen für eine telefonische Auskunft gerne zur Verfügung. Auch auf Ihre schriftliche Anfrage werden wir schnell und kompetent antworten.
Alle Anliegen werden vertraulich behandelt, die Mitglieder der Beschwerdestelle unterstehen der Schweigepflicht. Weiterführende Informationen Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Pflege Hand in Hand mit der Spitex Wir können Ihnen eine gute 24 Std Betreuung zu Hause in der Schweiz versprechen. Dabei übernehmen die von uns vermittelten Personen viele Aufgaben, die ein weitestgehend selbständiges und vor allem selbstbestimmtes Leben im Alter daheim ermöglichen. Allerdings gibt es dabei eine Ausnahme. Die Betreuungsperson erbringt keine Tätigkeiten, die von einer Pflegefachperson ausgeführt werden müssen und eine entsprechende Bewilligung erfordern. Dies umfasst insbesondere medizinische Tätigkeiten wie z. B. die Verabreichung von Medikamenten. Gerne arbeiten wir aber mit einer Spitex-Institution oder einer selbstständigen Pflegefachperson mit Berufsausübungsbewilligung zusammen. Pflege | Kanton Zürich. Gemeinsam können wir für Ihr Wohl und ein Leben im Alter in den eigenen vier Wänden sorgen. Wir wollen Sie gerne persönlich kennen lernen Bei der AG sehen wir unsere Verantwortung nicht nur darin Menschen als Agentur für 24 Stunden Betreuung zu Hause in der Schweiz zusammen zu führen. Wir wählen die Personen, die bei unseren Kunden im Haushalt ein und ausgehen, sorgfältig aus.