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Jeder ab einem Mindestalter von 16 Jahren und mit einem Wohnort in Deutschland kann die Karte per Antrag - auch online - beantragen. Die Karte funktioniert mit einem Bonussystem. Bei jedem Einkauf in einer Akzeptanzstelle, das sind aktuell 66 Akzeptanzstellen in der Nördlinger Innenstadt und den umliegenden Industrie- und Gewerbegebieten, können gegen Vorlage der NÖ-Card vor dem Bezahlvorgang Bonuspunkte auf der Karte gutgeschrieben werden. Ein Bonuspunkt stellt dabei den Gegenwert von 0, 01 Euro dar. Mit den auf der Karte gutgeschriebenen Bonuspunkten kann im Gegenzug bei den Akzeptanzstellen auch wieder bezahlt werden. Tolle Preise für die Gewinner |Nördlingen|Donau-Ries-Aktuell. Die entsprechenden Punkte werden dann wieder vom Guthaben abgezogen. Um die Bonuskarte gegen Mißbrauch zu schützen, behält sich der Betreiber vor, gutgeschriebene Punkte bei einer eventuellen Rückgabe des gekauften Gegenstandes wieder zu stornieren. Sogenannte "Schläferkarten", also Karten, die in einem Zeitraum von 3 Jahren nach der letzten Transaktion nicht mehr benutzt worden sind, behält sich der Betreiber vor zu sperren und das auf der Karte angesammelte Guthaben dem Stadtmarketingverein gutzuschreiben.
Foto: Stadtmarketingverein "Nördlingen ist´s wert e. V. " 12/08/2013 | Dirk Ortmann Gemeinden und Kommunen sind stets auf der Suche nach starken Marketingkonzepten, die die Wirtschaftskraft der Region stärken und den Standort für Händler und Filialisten attraktiv gestalten. Nördlingen entschied sich für die City-Card "NöCard" und steuert damit erfolgreich der Kaufkraftabwanderung in größere Städte, zu überregionalen Ketten und ins Internet entgegen. Die Bindung des Käufers an seine Geschäfte vor Ort sollte bei allen Bemühungen gemäß der Devise "Geh nicht fort, kauf im Ort" im Fokus stehen. Denn entscheidet sich der Kunde, seine Waren im regionalen Handel zu erwerben, unterstützt er mit seinem Geld die örtlichen Stadtkassen und trägt somit erheblich zur Entwicklung des Angebotes in seiner Heimat bei. Aber welche Optionen können Händler und Filialisten nutzen, um dem Preiskampf mit Großanbietern und Internetshops zu trotzen? Trotz mannigfaltiger Möglichkeiten durch das World Wide Web bevorzugen immer noch viele Kunden die Nähe, Kompetenz und persönliche Beziehung zum Händler ihrer Wahl vor Ort.
Es seien bereits viele Belege eingereicht worden und jeder Beleg ab 30 Euro wird mit 5 Euro belohnt. Ob der Wert mit einer Nördlinger Gutscheinkarte ausgehändigt wird oder eine Gutschrift auf eine bereits vorhandene Nö-Card erfolgt, bleibt dabei jedem selbst überlassen. Nachdem feststeht, dass im Februar weder eine Öffnung der Friseurläden, des Handels oder gar der Gastronomie erfolgt, seien sich die Organisatoren – Tourist-Information und Stadtmarketingverein "Nördlingen ist's wert" – schnell einig gewesen, die Aktion zu verlängern. Die Teilnahmebedingungen für die Aktion Um an der Aktion teilzunehmen müssen folgende Rahmenbedingungen beachtet werden: Wer Speisen im Wert von mindestens 30 Euro ab 25. 01. 2021 und bis Ende Februar bei einem Wirt in Nördlingen zum Mitnehmen bestellt, wird mit einer Nördlinger Gutscheinkarte im Wert von 5 Euro pro Beleg belohnt. Der Originalbeleg muss lediglich bis 5. März beim Stadtmarketingverein eingereicht werden. Finanziert wird dies durch die Tourist-Information und den Stadtmarketingverein.