actionbrowser.com
Frage vom 3. 11. 2013 | 20:33 Von Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich) nicht eingetragener Verein - Steuererklärung Hallo, wir haben ein nicht-eingetragener Verein gegründet, und ein Konto eröffnet. Aus verschiedenen Gründe ist das Konto aber nicht genutzt worden, und der Verein wird sich demnächst wahrscheinlich auflösen, und ggf. ein neuer zu einem späteren Zeitpunkt gegründet. Mit dem Konto wurden eigentlich nur die Kontoführungskosten bezahlt. Muss ich jetzt eine Steuererklärung dafür machen, wenn wir den Verein auflösen und das Konto schliessen? ----------------- "" # 1 Antwort vom 3. Steuererklärung nicht eingetragener verein deutsch. 2013 | 21:58 Von Status: Junior-Partner (5537 Beiträge, 2205x hilfreich) Habt ihr denn überhaupt eine Steuernummer? Habt ihr steuerpflichtige Einnahmen? "Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen. " # 2 Antwort vom 4. 2013 | 10:10 Steuernummer haben wir nicht, Einnahmen hatten wir auch nicht. Kontoführungsgebühren habe ich als Privatperson selbst bezahlt, da ich Kontobevollmächtigte war.
Steuerfreie Erträge eines Vereins aus der Vermögensverwaltung sind die Zinsen aus Bank- und Sparguthaben sowie Erträge aus Wertpapieren. Hat ein Verein dem Geldinstitut eine Bescheinigung des Finanzamtes vorgelegt, das seine Gemeinnützigkeit belegt, behält dieses kein Zinsabschlagsteuer bei Kapitalerträgen ein. Zu dieser vermögensverwaltenden Tätigkeit eines Vereins gehören auch Einnahmen aus der – langfristigen – Vermietung und Verpachtung von Grundvermögen oder aus der Verpachtung von Geschäftsbetrieben. OFD: Vereine müssen Steuererklärung abgeben | Steuern | Haufe. Vermietet ein Verein aber nur kurzfristig und an wechselnde Mieter, können spekulative Absichten oder eine allgemeine wirtschaftlich Betätigung unterstellt werden. Dann werden Vermietung oder Verpachtung dem Bereich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs zugerechnet, für den die üblichen Steuern zu zahlen sind. Gleiches gilt, wenn ergänzend zur Vermietung "nicht unbedeutende" Nebenleistungen gewährt werden, also zum Beispiel Service und Wartung übernommen, Personal gestellt, Dienstleistungen wie im Hotel (Wäsche, Besorgungen u. ä. )
Anwendungen Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihre Steuerdaten elektronisch via Internet an das Finanzamt zu übermitteln. Die meisten Steuerformulare (unter anderem die Umsatzsteuer-Voranmeldung) finden Sie kostenlos in Mein ELSTER. Sie können aber auch jede andere Steuersoftware verwenden, die ELSTER unterstützt. Steuererklärung nicht eingetragener verein die. Bitte beachten Sie, dass für die authentifizierte Übermittlung Ihrer Steuerdaten oder den Abruf von ELStAM eine einmalige Registrierung in Mein ELSTER notwendig ist. Mein ELSTER Das Online -Finanzamt ermöglicht es Ihnen, Ihre Steuerdaten (z. B. Körperschaftsteuererklärung) vollkommen papierlos abzugeben. Sie benötigen dazu nur noch einen Internet- Browser und sparen sich damit das Herunterladen, Installieren und Aktualisieren umfangreicher Programme. Die Nutzung ist erst nach erfolgter Registrierung mit einem elektronischen Zertifikat möglich: zur Registrierung Weitere Software -Produkte, die ELSTER unterstützen Eine elektronische Übermittlung ist darüber hinaus mit einer Vielzahl von gewerblichen Softwareprodukten möglich: Liste der Softwareprodukte Informationen Hinweis zur Abgabe der Gemeinnützigkeitserklärung Die Gemeinnützigkeitserklärung (Anlage Gem) ist ab dem Veranlagungszeitraum 2017 in den Vordruck KSt 1 integriert.