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Weiterhin gilt es zu berücksichtigen, dass jedenfalls eines dieser Urteile nicht rechtskräftig ist, weil dort Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH (XI ZR 345/18) eingelegt worden ist. Die Rechtslage ist daher noch unentschieden. Zudem sind die Sparverträge durchaus unterschiedlich gestaltet und bislang hat nach unserer Kenntnis zumindest noch kein Brandenburger Gericht über die von der Sparkasse MOL unterschiedslos gekündigten Verträge entschieden. Uns liegen etwa von der Sparkasse MOL gekündigte S-Prämiensparen flexibel-Verträge vor, die ausdrücklich eine Laufzeit von "1. 188 Monaten" (Ziffer 4. ) vorsehen und eine über 99 Jahre ausgedruckte Prämienstaffel enthalten (Ziffer 3. 2). Kündigung der Sparkasse MOL von Prämiensparverträgen S-Prämiensparen flexibel - kündigen andere Sparkassen demnächst auch? - Sparkassenskandal.de. Zudem sehen diese Verträge ausdrücklich die Möglichkeit vor, die gesamten Sparbeiträge von "1. 188 Monaten" in einem Betrag vorauszuzahlen, wobei im Kundenfinanzstatus ein taggenaues Fälligkeitsdatum etwa für das Jahr 2094 vermerkt ist. Dieser Fall ist Gegenstand unserer Musterklage vor dem Landgericht Frankfurt (Oder).
Da wir die Zinsanpassungsklausel der Sparkasse MOL für unwirksam halten, haben wir den Sparvertrag der Klägerin von einem Gutachter abrechnen lassen. Dieser kommt bei einer Sparrate von 51, 13 € und einem Vertragsbeginn im Jahre 1995 zu einer Zinsrückforderung unserer Mandantin von rund 3. 100, 00 €. Sparkasse mol prämiensparen zinsen. Berücksichtigt man, dass viele der von uns vertretenen Sparkassenkunden Sparraten von 400 bis 500 € pro Monat eingezahlt haben, wird ersichtlich, mit welchen Rückforderungen hier betroffene Kunden rechnen können. Zudem zeigt dies, welche Dimension der Sparkassenskandal um die Kündigung der Prämiensparverträge aufweist. Zwar hat der Bundesgerichtshof bislang noch nicht entschieden, welcher Referenzzinssatz bei der Abrechnung von Prämiensparverträgen der Marke "S-Prämiensparen flexibel" anzusetzen ist. "Wir sind jedoch zuversichtlich, dass die Rechtsprechung hier großzügiger ist als die Bankenbranche", so der Fachanwalt Dr. Storch.
Verbraucherzentrale rät Sparkassen-Kunden zum Widerspruch Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen Sparkassenlogo an der Fassade einer Berliner Filiale. © Quelle: Arne Bänsch/dpa Die Sparkasse Uckermark kündigt derzeit alte unbefristete Prämiensparverträge – und folgt damit dem Beispiel anderer Sparkassen in Brandenburg. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale sind die Kündigungen nicht rechtmäßig. Share-Optionen öffnen Share-Optionen schließen Mehr Share-Optionen zeigen Mehr Share-Optionen zeigen Potsdam. Die Sparkasse Uckermark kündigt seit Juli unbefristete Prämiensparverträge, ohne dafür einen sachlichen Grund anzugeben. Das teilte die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) am Dienstag mit. Sie sieht darin einen Widerspruch zur Rechtsprechung des BGH und rät Sparkassen-Kunden, der Kündigung zu widersprechen und die Prämien weiter einzuzahlen. Sparkasse mol prämiensparen visa. Dazu haben die Verbraucherschützer einen Musterbrief online gestellt. Weiterlesen nach der Anzeige Weiterlesen nach der Anzeige In den Kündigungsschreiben der Sparkasse Uckermark heißt es lapidar, der Vertrag sei "von beiden Seiten erfüllt".
Wurde gegen das Kreditinstitut schon eine Musterfeststellungsklage erhoben und noch nicht verhandelt, kann man seine Rechte zur Musterfeststellungsklage gegen seine Sparkasse anmelden. Auch das setzt die Verjährung aus.
Anders in Baden-Württemberg: Dort erhalten die Verbraucher "mittlerweile bei allen Instituten Nachzahlungen", sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale. Zahlungsunwillige Geldhäuser haben die Verbraucherschützer wegen unzulässiger Zinsklauseln abgemahnt - größtenteils erfolgreich. Die Nachforderungen liegen im Mittel bei knapp 2500 Euro. "Einen Nachschlag bekommt aber nur, wer ihn auch einfordert", sagt Niels Nauhauser. Von alleine zahle keine Sparkasse. Wie gehen betroffene Sparer am besten vor? Wer zu wenig gezahlte Zinsen einfordern will, kann seinen Vertrag bei den Verbraucherzentralen auf unzulässige Klauseln überprüfen lassen. Sparkasse MOL kündigt Sparverträge „S-Prämiensparen-flexibel“: Der Sparkassenskandal – Musterklage. Viele bieten außerdem eine Nachberechnung der Zinsen an. Mit dem Ergebnis sollte man bei seinem Geldinstitut die Zinsen einfordern. Die Berechnung helfe dabei, "einzuschätzen, wie viel man überhaupt einfordern kann und wie ein mögliches Angebot der Sparkasse einzuordnen ist", sagt Finanzexperte Nauhauser. Liegt die Offerte nahe bei dem, was man gefordert habe, könne man sie annehmen, meint Verbraucherjurist Michael Hummel.