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Besonders in unsicheren Zeiten ist es für jeden Vermieter und jeder Vermieterin wichtig, einen kompetenten Partner an der Seite zu haben, der die Kommunikation mit Mietern und Immobilien-Dienstleistern regelt. Unsere Partnerin, die Black Label Property Management GmbH, bietet professionellen Verwaltungs- und Vermietungsservice rund um die Immobilie sowie fachkundige Beratung und Betreuung bei vielen Mietangelegenheiten. Durch jahrelange Erfahrung und sehr gute Kenntnis des Marktes kann Ihnen das Team aus Fachleuten von 6 verschiedenen Nationen schnellen und umfassenden Service liefern. Mietwohnung verwalten lassen o. Wir sind zentrale Anlaufstelle. Unser Team ist seit vielen Jahren zentrale Anlaufstelle zur Vermietung von Eigentumswohnungen, Eigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäusern. Sieben festangestellte Hausverwalter/-innen und Wohnungsverwalter/-innen, die neben Deutsch auch Englisch, Polnisch, Griechisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch und Russisch sprechen erledigen alle Verwaltungsaufgaben schnell, effizient und kostengünstig.
Am besten, man lässt sich die Nebenkostenabrechnung einer früheren Abrechnungsperiode vom Vermieter zeigen. 5. Handelt es sich um einen Zeitmietvertrag? Es ist auch möglich, einen zeitlich befristeten Mietvertrag abzuschließen. Dieser muss allerdings einen qualifizierten Befristungsgrund enthalten, etwa späterer Eigenbedarf des Vermieters. Ein Mietverhältnis auf Zeit ist meist eher nachteilig für den Mieter. Er kann nicht vorzeitig kündigen und muss nach Ende der Befristung auch ausziehen. Fehlt aber ein Befristungsgrund im Mietvertrag oder fällt er später weg, so wird aus dem Zeitmietvertrag automatisch ein unbefristeter Mietvertrag, bei dem für den Mieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten gilt. Mietwohnung verwalten lassen hotel. 6. Ist eine Staffel- oder Indexmiete vereinbart worden? Bei einer Staffelmiete steigt die Kaltmiete in im Mietvertrag vereinbarten Staffeln regelmäßig an. Bei einem Indexmietvertrag steigt die Miete im Gleichschritt mit dem Anstieg der Lebenshaltungskosten. Vorteilhaft für den Mieter ist, dass ordentliche Mieterhöhungen auch dann nicht möglich sind, wenn das Mietenniveau deutlich stärker anzieht als die vereinbarten Staffeln oder der der Preisindex.
Immobilien: Zum Einzug verpflichtet? Wie Mieter Wohnungen nutzen dürfen Wer eine Wohnung mietet, will darin wohnen. Muss er aber nicht. Er kann die Wohnung leer stehen lassen oder als Lager für Krimskrams nutzen - solange regelmäßig Miete bezahlt wird. Für Links auf dieser Seite erhält FOCUS Online ggf. eine Provision vom Händler, z. B. für mit gekennzeichnete. Mehr Infos Eine Wohnung ist zum Wohnen da. Oder auch nicht. Denn niemand ist verpflichtet, in eine gemietete Wohnung auch einzuziehen. Mieter können sich durchaus entscheiden, die Räume ungenutzt zu lassen. Grundsätzlich gilt: Anders als das Gewerbemietrecht kennt das Wohnraummietrecht keine Gebrauchspflicht. Das folgt aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, Paragraf 535) und einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. : VIII ZR 93/10). Immobilie verwalten - homewise. Der entschied, dass es dem Mieter überlassen bleibt, wo er "seinen Lebensmittelpunkt begründet und im herkömmlichen Sinne wohnt (Schlafen, Essen, regelmäßiger Aufenthalt)". Daraus leiten Mietrechtsexperten ab, dass eine vermietete Wohnung auch komplett leer stehen kann.
Ähnliches gilt für kurzzeitiges Weitervermieten an Feriengäste, wie es über Buchungsportale möglich ist. Das käme einer Untervermietung gleich. Dazu ist aber eine Erlaubnis des Vermieters erforderlich (Paragraf 540 BGB und BGH, Az. Jetzt Nebenkostenabrechnung von der Hausverwaltung aufsetzen lassen!. VIII ZR 349/13). Es sei denn, das Untervermieten ist bereits im Mietvertrag vereinbart. Mietvertrag: Achtung vor diesen Klauseln (Anzeige) csf/dpa Einige Bilder werden noch geladen. Bitte schließen Sie die Druckvorschau und versuchen Sie es in Kürze noch einmal.
2. Ist die Mietwohnung richtig beschrieben? Mieter sollten die Beschreibung der Wohnung überprüfen, ob alle im Vertrag genannten mitvermieteten Bestandteile, etwa eine Einbauküche oder ein Dachbodenabteil, auch tatsächlich vorhanden und mängelfrei sind. 3. Ist die richtige Wohnungsgröße angegeben? Die Flächen unterhalb einer Dachschräge zählen nicht voll zur Wohnfläche. Ist eine Wohnung wesentlich kleiner, als im Mietvertrag angegeben, so liegt ein Mangel vor, der zur Mietminderung berechtigt. Foto: artfocus/ Ferner sollten die Angaben zur Wohnungsgröße auf Plausibilität überprüft werden. Denn: Ist die Wohnung mehr als zehn Prozent kleiner als im Vertrag angegeben, liegt ein Mangel vor, der eine Mietminderung rechtfertigt. Hat also zum Beispiel eine 100-Quadratmeter-Wohnung, die für 1. Mietwohnung verwalten lassen nun auch briten. 000 Euro vermietet wurde, tatsächlich nur 85 Quadratmeter, so kann der Mieter die Miete um 150 Euro kürzen. Zudem kann entsprechend die Betriebskostenvorauszahlung gekürzt werden und auch bei der Abrechnung muss sich der Vermieter dann an die tatsächliche Wohnungsgröße halten.