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Stationäre Leistungen, Unterkunft, Verpflegung Aus Gründen der Art oder Schwere der Behinderung oder zur Sicherung des Erfolgs der Reha können die Maßnahmen auch stationär erbracht werden. Das umfasst neben der Unterkunft auch die Verpflegung, wenn die Unterbringung außerhalb des eigenen oder elterlichen Haushalts erforderlich ist. 6. Sozialversicherung Bei Teilnahme an beruflichen Reha-Leistungen werden Beiträge zur Kranken-, Unfall-, Pflege- und Rentenversicherung übernommen. Details unter Sozialversicherung bei beruflicher Reha und WfbM. 7. Praxistipp Die Broschüre "Berufliche Rehabilitation: Ihre neue Chance" kann bei der Deutschen Rentenversicherung unter > Über uns & Presse > Broschüren > Alle Broschüren zum Thema "Rehabilitation" kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden. Zu krank für den Beruf. Informationen zur beruflichen Reha geben auch die Berufsgenossenschaften unter > Rehabilitation/Leistungen > Berufliche und soziale Teilhabe. 8. Wer hilft weiter? Der zuständige Reha-Träger, das Integrationsamt oder Inklusionsamt und der Integrationsfachdienst.
Unternehmen erhalten persönliche Beratung in allen Fragen u. a. zu Fördermöglichkeiten, Zuschüssen, Kündigungsschutz und zur Unterstützung einer behinderungsgerechten Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Die Unternehmen gewinnen hochmotivierte Fachkräfte. Gleichzeitig wird die Integration auf den ersten Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen vorangebracht. Trägerin des Support Sachsen ist die AWO SONNENSTEIN gemeinnützige GmbH.
Frage vom 17. 6. 2009 | 14:43 Von Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich) Teilhabe am Arbeitsleben - arbeitslos oder Krankengeld? Hallo, Ich habe eine Frage zur Teilhabe am Arbeitsleben... Folgende Situation: Während einer Krankheit wurde gekündigt und das Krankengeld würde jetzt noch für mehrere Wochen weiter laufen. Man will einen Antrag auf "Teilhabe am Arbeitsleben", aber das AA sagt, man muss sich arbeitslos melden und ALG1 beziehen, statt weiter Krankengeld zu beziehen, sonst kann dieser Antrag nicht genehmigt werden. Aus SGB IX § 44 & SGB V § 51 lese ich aber, dass das nicht der Wahrheit entsprechen kann! Wer kann mir sagen, wer hier Recht behält? MfG -- Editiert am 17. 06. 2009 14:43 # 1 Antwort vom 17. 2009 | 16:22 Von Status: Gelehrter (10619 Beiträge, 2422x hilfreich) @akira wer ist denn man? sunbee ----------------- "Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung. " # 2 Antwort vom 17. 2009 | 17:00 quote: wer ist denn man?