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LAG Rheinland-Pfalz: Arbeitgeber bleibt auf Studiengebühren sitzen Wenn Unternehmen bei einem Dualen Studium Rückzahlungsklauseln einseitig zu ihren Gunsten formulieren, können Studierende davon später profitieren. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz entschied in einem am Montag, 09. 12. 2019, veröffentlichten Urteil, dass eine Studentin nichts zurückzahlen muss, weil die einseitigen Vertragsklauseln insgesamt unwirksam sind (AZ: 7 Sa 6/19). Wirksame Rückzahlungsklauseln sind ein schwieriges Unterfangen - Thorsten Blaufelder. Die ehemalige Studentin hatte mit einem Unternehmen ein hier als "Training-on-the-Job" bezeichnetes duales Studium an der privaten "Europäischen Fachhochschule" (EUFH) in Brühl bei Bonn vereinbart. Der Vertrag ging über sechs Semester bis zum Bachelor und enthielt mehrere Blöcke betrieblicher Arbeit von jeweils etwa drei Monaten. Das Unternehmen zahlte der EUFH die Studiengebühren von monatlich 660, 00 € und der Studentin eine monatliche Vergütung von 1. 300, 00 €. Allerdings waren die Studiengebühren laut Vertrag nur ein Darlehen.
Du hast alle Bewerbungshürden gemeistert und stehst kurz vor der Unterzeichnung deines Arbeitsvertrags? Dann wird es Zeit für einen kleinen Jura-Crashkurs! UNICUM Abi sagt dir, auf welche Punkte du beim dualen Studium besonders achten solltest. Ein Vertrag oder mehrere? "Ein duales Studium ist wie eine Hochzeit auf Zeit mit deinem Praxispartner", vergleichen die ehemaligen dualen Studenten und Autoren Manuel Thaler und Florian Mörchel (s. Buchtipp unten). Statt eines Ehevertrages wirst du nach der mündlichen Zusage deines künftigen Arbeitgebers irgendwann einen (bzw. mehrere) Arbeitsverträge im Briefkasten haben. Wenn du dich für ein praxisintegriertes duales Studium entschieden hast, brauchst du in der Regel nur eine Unterschrift zu leisten. Duales Studium Rückzahlungsverpflichtung - arbeitsrecht.de Forum - Das Forum zum Arbeitsrecht und Sozialrecht. Bei einem ausbildungsintegrierten Studium bekommst du außerdem einen Berufsausbildungsvertrag und einen Arbeitsvertrag für die restliche Zeit nach deiner Prüfung vor IHK- oder Handwerkskammer. Die einzelnen Vertragsbestandteile, die wir dir im Folgenden erklären wollen, unterscheiden sich je nach Modell ebenfalls.
In der Praxis wird zwischen verschiedenen Rückzahlungsklauseln unterschieden: Rückzahlungspflicht für Ausbildungskosten Rückzahlungsklausel für Fort- und Weiterbildung Klausel für Sonderzahlungen/Gratifikationen Allen genannten Klauseln ist das dahinterstehende Prinzip gemein: Wenn sie in die Mitarbeiter und gegebenenfalls deren Fähigkeiten investieren, dann soll nicht nur der Beschäftigte davon profitieren, sondern auch das Unternehmen selbst. Rückzahlungsklauseln bei Gratifikationen – beispielsweise bei Boni – sind gängig. Viele Unternehmen verpflichten ihre Mitarbeiter zudem, beispielsweise das Weihnachtsgeld zurückzuzahlen, wenn sie vor dem 31. März (erstes Quartal) oder dem 30. Juni (erstes Halbjahr) des Folgejahres kündigen. Entsprechende Klauseln sind auch bei Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung Usus. Rückzahlungsklausel für Weiterbildungskosten und Fortbildungskosten Insbesondere bei Weiter- oder Fortbildungen sind Rückzahlungsklauseln an der Tagesordnung. Rückzahlungsklausel duales studium na. Das hat gleich mehrere Gründe: Zum einen erfordern einige Weiterbildungsmaßnahmen, dass Unternehmen die Mitarbeiter von der Arbeit freistellen.
03. 2008, Az. : 9 AZR 186/07). Damit eine Rückzahlungsklausel dem Transparenzgebot genügt, muss sie die tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen genau beschreiben. Rückzahlungsklausel duales studium in deutschland. Für den Arbeitgeber – als Verwender – dürfen keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume entstehen. Deswegen muss eine Rückzahlungsklausel zumindest Art und Berechnungsgrundlagen der zu ersetzenden Kosten angeben, sonst kann der Arbeitnehmer sein Rückzahlungsrisiko nicht ausreichend abschätzen. Anschlussarbeitsverhältnis muss in der Klausel skizziert sein Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass eine Vereinbarung unangemessen ist, wenn sie den Vertragspartner verpflichtet, vom Unternehmen übernommene Studiengebühren auch dann zu erstatten, wenn das Unternehmen nach Abschluss des Studiums keinen Arbeitsvertrag anbietet (BAG, Urteil vom 18. 2104, Az. : 9 AZR 545/12). Doch auch wenn ein Arbeitsvertrag angeboten wird, muss festgelegt sein, um was für eine Tätigkeit es sich handelt. So muss ausgeführt werden, welcher Art die Festanstellung nach Ende der Ausbildung/Studium sein soll.
Es sei üblich, »im Rahmen von Vereinbarungen zur Rückzahlung von Ausbildungskosten auch die Verpflichtung zur Rückzahlung von gezahlter Vergütung für Zeiten der Freistellung zur Fortbildung aufzunehmen. « Arbeitnehmer erhält geldwerten Vorteil Das Arbeitsgericht konnte auch keine unangemessene Benachteiligung (§ 307 Abs. 1 BGB) des Arbeitnehmers erkennen: zwar sei es bei Rückzahlungsklauseln immer erforderlich, den Nutzen des Arbeitgebers durch die längerfristige Bindung des Arbeitnehmers ans Unternehmen und die besseren Arbeitsmarktchancen des Mitarbeiters gegeneinander abzuwägen. In diesem Falle habe der Arbeitnehmer durch das Ingenieurstudium und die erworbenen Kenntnisse einen geldwerten Vorteil erlangt, der die Rückzahlung der getätigten Aufwendungen im Falle der Nichtannahme eines Job-Angebots rechtfertige. Quelle: Arbeitsgericht Gießen, Urteil vom 03. 02. 2015 Aktenzeichen: 9 Ca 180/14 Rechtsprechungsdatenbank des Landes Hessen Lesetipp der AiB-Redaktion »Weiterbildung und Rückzahlungsklauseln« von Thomas Lakies in »Arbeitsrecht im Betrieb« 12/2010, S. Zur Wirksamkeit einer Rückzahlungsklausel in einem Vertrag über die Teilnahme an einem dualen Hochschulstudium - Verlag Dr. Otto Schmidt. 720-726.
Auf welcher Grundlage könnte man argumentieren, sodass ich das Unternehmen ohne Probleme verlassen kann? Wäre es sinnvoller den Vertrag auslaufen zu lassen und den neuen AV, welcher ab dem 01. 10 gelten soll abzulehnen (sofern möglich)? Oder wäre es sinnvoller den Vertrag bereits jetzt zu kündigen und die letzten Monate meines Studiums eigenständig (ohne Partnerunternehmen) durchzuführen? Rückzahlungsklausel duales studium fur. Fakten zu meinem aktuellen Arbeitsvertrag: - der Vertrag läuft am 30. 21 aus - Das Vertragsverhältnis kann nur gekündigt werden: beiderseits aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beiderseits, wenn der Studierende vom Studium ausgeschlossen wird von dem Studierenden, wenn er das Studium aufgeben oder sich für eine andere Tätigkeit ausbilden lassen will - Rückzahlungsklausel: der Studierende verpflichtet sich, die Studienbeiträge in voller Höhe zu erstatten, wenn er ein ihm angebotenes Anstellungsverhältnis nicht antritt. Für den Fall einer Beendigung seines Anstellungsverhältnisses vor Ablauf von 24 Monaten verpflichtet sich der Studierende zu Erstattung der Studienbeiträge für jeden Monat der vorzeigten Beendigung.
Was gilt aber, wenn die Eigenkündigung aus Gründen erfolgt, die weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer "vertreten" muss? Das ist der Fall bei einer Eigenkündigung aus sog. personenbedingten Gründen. Ist ein Arbeitnehmer aus Gründen in seiner Person nicht mehr in der Lage, seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, kann der Arbeitgeber berechtigt sein, das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Klassischer Fall ist die Kündigung bei dauerhafter Erkrankung des Arbeitnehmers. Genauso kann aber umgekehrt ein Arbeitnehmer in einem solchen Fall entscheiden, sein Arbeitsverhältnis selbst zu kündigen. Die Krankheit hat niemand zu vertreten. Darf eine Fortbildungsvereinbarung auch für den Fall einer personenbedingten Eigenkündigung eine Rückzahlungspflicht vorsehen? Auf den ersten Blick könnte man meinen: Rückzahlungspflicht ja. Denn der Arbeitgeber hat eine solche Eigenkündigung nicht zu vertreten und bleibt auf den Kosten der von ihm bezahlten Fortbildung sitzen. Das LAG Hamm hat geprüft, was im Fall einer Langzeiterkrankung denn passieren würde, wenn ein Arbeitnehmer nicht kündigen würde: Dann würde die Bindungsdauer ablaufen und der Arbeitgeber würde seine getätigten Investitionen (d. h. die Übernahme der Fortbildungskosten) nicht durch Betriebstreue des Arbeitnehmers amortisieren können.