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Hansjörg Meyer: Musikbasierte Kommunikation für Menschen mit schwerer Behinderung Das Konzept mit zahlreichen Fotos von Marie Ebert und einem Vorwort von Prof. Musikbasierte kommunikation hansjörg meyer.com. Dr. Andreas Fröhlich Musikbasierte Kommunikation ermöglicht Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen Ausdruck und Kontakt auf der körperlich-emotionalen Ebene, vor allem aber die Überwindung von Isolation. Das von dem Musiktherapeuten Hansjörg Meyer entwickelte Konzept richtet sich an Mitarbeitende im Behindertenbereich aus Pädagogik, Theapie und Pflege mit und ohne musikalische Vorkenntnisse, aber auch an Angehörige von Betroffenen, die die musikalische Erreichbarkeit selbst schwerstbehinderter Menschen nutzen und mit ihnen nach neuen Wegen der Kontaktaufnahme und der Ermöglichung von emotionalem Ausdruck suchen möchten. In einer für Nicht-Musiker verständlichen Sprache erklärt der Autor die enge Verbindung von Körper, Gefühlen und Musik und beschreibt, wie diese zur Kommunikation über die musikalischen Elemente von Atmung, Stimme und Bewegungen genutzt werden kann.
Im Fall von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Kaufsache hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu informieren. - 11. Gewährleistung - FÜR VERBRAUCHER Gewährleistungsansprüche verjähren bei gebrauchten Sachen in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Literatur. FÜR UNTERNEHMER: Gewährleistungsansprüche verjähren auch bei neuer Ware in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Vorschriften der §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt. Die Gewährleistung für gebrauchte Sachen ist ausgeschlossen. FÜR VERBRAUCHER UND UNTERNEHMER GILT: Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Gewährleistungsansprüche, die auf Schadensersatz gerichtet sind und auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).