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Aufgrund der Fülle verschiedener Tätigkeiten im Unternehmen ergeben sich in der Beurteilung von Arbeitsverhältnissen hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht immer wieder Probleme. Dies gilt insbesondere für Geschäftsführer, Angehörige und sog. "Arbeitnehmerähnliche Selbständige". Um sich Sicherheit über den versicherungsrechtlichen Status zu verschaffen und mögliche spätere Nachzahlungen an die Sozialversicherungsträger zu vermeiden, gibt es zwei Möglichkeiten der Statusfeststellung: Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren GmbH – Gesellschafter-Geschäftsführer- Kennziffer 1 mitarbeitende Ehegatten & Abkömmlinge des Arbeitgebers – Kennziffer 2 Bei Beginn einer Tätigkeit ist eine Meldung mit Statuskennzeichen an die zuständige Meldestelle zu melden. Die Meldung wird im Anschluss an die Deutsche Rentenversicherung Bund weitergeleitet, die daraufhin mit dem Versand entsprechender Feststellungsbögen die Ermittlungen zur Statusfeststellung einleitet. Statusfeststellung | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. Über die abschließende Statusfeststellung erhalten die betroffenen Arbeitgeber/Auftraggeber und Arbeitnehmer/Auftragnehmer einen Bescheid innerhalb von vier Wochen nach Eingang der vollständigen, für die Entscheidung erforderlichen Unterlagen.
Anstelle der Versicherungspflicht wird künftig der Erwerbsstatus festgestellt. Damit werden die Beteiligten und die Clearingstelle von bürokratischem Aufwand entlastet und das Verfahren wird vereinfacht und beschleunigt. Es wird eine Gruppenfeststellung für gleiche Vertragsverhältnisse ermöglicht. Dies entlastet insbesondere den Auftraggeber bei gleichen Aufträgen; er muss hierfür nicht mehr separate Statusfeststellungsverfahren durchführen. Zukünftig können bestimmte Dreieckskonstellationen geprüft werden. Auch damit können separate Statusfeststellungsverfahren vermieden werden. Im Widerspruchsverfahren ist eine mündliche Anhörung möglich. Die neuen Regelungen treten zum 1. BMAS - Verfahren zur Feststellung des Erwerbsstatus. April 2022 in Kraft. Wesentliche Reformbausteine gelten zur Erprobung zeitlich begrenzt bis 30. Juni 2027. Rechtzeitig vor Ablauf dieser Befristung werden die Reformbausteine bewertet. Hierzu legt die Deutsche Rentenversicherung Bund bis zum 31. Dezember 2025 einen Bericht über die Erfahrungen bei der Anwendung vor.
Unternehmen erlangen so die Möglichkeit, eine ungewollte Scheinselbständigkeit zu vermeiden. Abweichend von der grundsätzlichen Regelung in § 28h Abs. 2 SGB IV wird die Entscheidung über die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung auf Antrag des Auftragnehmers oder Auftraggebers auf die Deutsche Rentenversicherung Bund verlagert. Diese entscheidet dann verbindlich und an zentraler Stelle über jeden Einzelfall nach Beurteilung diverser Kriterien, die durch Verwaltungsrundschreiben und Rechtsprechung der Sozialgerichte definiert wurden. Einführung des obligatorischen Statusfeststellungsverfahrens Diese Verlagerung der zentralen Entscheidung über den Status von Erwerbstätigkeiten wurde durch das 4. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. 2003 (BGBl. I S. 2954) sowie das Verwaltungsvereinfachungsgesetz vom 21. 03. 2005 (BGBl. Statusfeststellungsverfahren ehegatten gmbh logo. 818) auf folgende Personen erweitert: Beschäftigte Ehegatten und Lebenspartner; Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Mit Wirkung zum 01.