actionbrowser.com
Eigentlich möchte man alles rückgängig machen und sich von Vertrag und Berater so schnell wie möglich trennen. Doch das ist schwer, da der Vertrag rechtsgültig ist. Die problematische Rechtsituation liegt in der Vertragskonstellation. Notarielles angebot zum abschluss eines grundstückskaufvertrages in full. Der Käufer bietet dem Verkäufer, also dem Bauträger, ein Kaufangebot, welches dieser annehmen kann. Nimmt der Bauträger das Angebot an, entsteht ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Verbraucher und Unternehmen. Dieser Vertragstext ist von den Versprechen des Beraters völlig losgelöst, womit der Bauträger einer Klage gelassen entgegen sehen kann, da ihm keine Schuld zukommt. Meist hat der Verbraucher noch in Unkenntnis beim Notar unterschrieben, dass ihm alle Unterlagen 14 Tage vor Beurkundung vorlagen. Eine sehr schlechte Position für den Verbraucher. Zur Vermeidung, dass weitere gutgläubige Verbraucher in die Falle von "Schwarzen Schafen" treten, wurde im Jahre 2002, auf Drängen von Verbraucherschützern, das Beurkundungsgesetz (BeurkG) mit weiteren Richtlinien ergänzt.
Anhaltspunkte dafür, dass K B's verspätete Annahmeerklärung, die gemäß § 150 Abs. 1 BGB als neues Angebot gelte, angenommen habe, seien nicht ersichtlich. Eine Annahme durch Schweigen komme bei beurkundungsbedürftigen Grundstücksgeschäften nicht in Betracht. Ob K den Rückzahlungsanspruch auch auf § 280 Abs. 1 BGB wegen schuldhafter Verletzung der Pflichten aus einem zwischen den Parteien geschlossenen Beratungsvertrag stützen kann, könne offen bleiben. Denn über den Bereicherungsanspruch hinausgehende Rechte könnten sich aus § 280 Abs. 1 BGB nicht ergeben. Danach sei die Sache an das Kammergericht zurückzuverweisen. Dieses habe keine Feststellungen zur Höhe von K's Bereicherungsanspruchs getroffen, insbesondere im Hinblick auf etwaige Nutzungen bzw. Verwendungen auf die Sache... Grunderwerbsteuer: Kaufangebot mit Benennungsrecht des Käufers | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe. Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Deutsches Anwalt Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen Meistgelesene beiträge Top-Themen Downloads Haufe Fachmagazine
Die dort neugeregelte Entscheidungs- und Überlegungsfrist von vierzehn Tagen dient dem Schutz vor eiligen oder falschen Entscheidungen über den Vertragsschluss. In dieser Zeit hat der Verbraucher die Möglichkeit, das Angebot eingehend zu überprüfen und sich unter anderem mit den finanziellen, rechtlichen und sonstigen Konsequenzen des Vertrages auseinander zu setzen. Mit der Hinwirkung auf die gegebenen Richtlinien wird der Notar seinen Verpflichtungen gerecht, sich effektiv für eine Einhaltung des vorgesehenen Verfahrens einzusetzen. Die Praxis zeigt jedoch immer wieder, dass diese Verpflichtung nicht immer verbraucherfreundlich, aber im gesetzlich zulässigen Rahmen, umgesetzt wird. Steuerimmobilie: Kaufvertragsangebot: ist Ihre rechtliche Position auswegslos?. Oftmals fühlt sich der Verbraucher betrogen und hinters Licht geführt. Befinden Sie sich in solch einer oder ähnlichen Situation? Hier ist dringende Hilfe von fachkundigen Experten und Anwälten gefordert. Es muss schnell gehandelt werden, denn je mehr Zeit verstreicht, desto schwieriger ist die Ausgangsposition des Geschädigten.
Auch kann bereits im Vorfeld der Beurkundung durch solche Fragen geklärt werden, dass der Notar für manche Themen - wie zum Beispiel grundsätzlich für wirtschaftliche, steuerliche oder bautechnische Fragen - nicht zuständig ist, sodass der Verbraucher dann bei Bedarf versuchen kann, diese noch rechtzeitig anderweitig zu klären. Diese Ziele werden verfehlt, wenn der Notar ohne Einhaltung der Frist beurkundet. Sie können durch ein Rücktrittsrecht auch nicht ausreichend nachträglich erfüllt werden. Ein Rücktrittsrecht hat auch eine andere Qualität ("Alles-oder-Nichts") als eine vorangehende Überlegungsfrist, die genutzt werden kann, um den geplanten Vertrag inhaltlich zu gestalten. Auch führt ein Vertragsschluss zunächst zu einer Bindung, die der Gesetzgeber ohne entsprechende Vorbereitung des Verbrauchers gerade vermeiden will. Notarielles angebot zum abschluss eines grundstückskaufvertrages in 2. Zwar kann der Notar grundsätzlich einwenden, dass der Verbraucher den Vertrag genauso abgeschlossen hätte, wenn die Frist eingehalten worden wäre. Allerdings obliegt ihm insoweit die Beweislast.