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§ 1379 BGB. Hier ist auch ein Vermögensverzeichnis vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage von Belegen, insbesondere Kontoauszügen, Versicherungen, Kreditverträgen, ist jedoch aus § 1379 BGB nicht zu entnehmen. Insofern sind Sie zwar zur Auskunft verpflichtet, jedoch nicht zur Vorlage von Unterlagen. Was Ihre Frage hinsichtlich einer eidesstattlichen Versicherung anbelangt, so hat der Auskunftspflichtige die Richtigkeit und Vollständigkeit des Verzeichnisses seines Endvermögens z. an Eides statt zu versichern, wenn Gründe zu der Annahme vorliegen, daß er das Verzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufgestellt hat. Zugewinngemeinschaft gemeinsames konto. Ich hoffe, Ihre Nachfrage beantwortet zu haben. Rechtsanwältin Wibke Schöpper
Auch aus dem Verhalten der Partner kann das Finanzamt auf eine Schenkung schließen. Hat der nicht einzahlende Ehegatte häufig Zugriff auf das Oder-Konto, darf der Fiskus die volle Schenkungsteuer verlangen. Hat dieser dagegen nur selten Geld vom Konto abgebucht, darf das Finanzamt nur die abgehobenen Beträge als Geldgeschenk versteuern. Oder es darf gar nichts versteuern, wenn der Partner auch selbst Geld eingezahlt hat und nur in dieser Höhe auf das Konto zugegriffen hat. Genialer Trick. ZUGEWINNGEMEINSCHAFT und Zugewinnausgleich | SCHEIDUNG.de. Kommt das Finanzamt zu dem Ergebnis, dass eine Schenkung vorliegt, können Ehegatten und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft den Fiskus aber immer noch mit der sogenannten Güterschaukel ausbremsen. Der Dreh: Wechselt das Paar vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung, wird die Zugewinngemeinschaft durch Vertrag beendet. Damit muss – vereinfacht gesagt – derjenige Partner, der während der bisherigen Ehe mehr erwirtschaftet hat, die Hälfte des Überschusses an den anderen Partner auszahlen – de facto also Vermögen übertragen.
Sie haftet indirekt allenfalls dann, wenn sie als Miteigentümerin im Grundbuch eingetragen wird und die Immobilie versteigert wird. Eine direkte Haftung gegenüber der Bank begründet sich erst dann, wenn Clara als Vertragspartner in den Darlehensvertrag einbezogen wird oder gegenüber der Bank eine Bürgschaft erklärt. Gemeinsam erworbenes Vermögen Gehören Vermögenswerte den Ehegatten gemeinsam (z. B. Wohnhaus), unterliegen sie der Zugewinngemeinschaft und werden in der Berechnung zum Zugewinnausgleich in der Person eines jeden Ehegatten berücksichtigt. Das Schicksal des gemeinsamen Vermögens regelt sich nach anderen Vorschriften. So kann jeder Miteigentümer einer Immobilie verlangen, dass die Eigentümergemeinschaft aufgehoben wird (§ 749 BGB). Gibt es keine Einigung, kann eine Immobilie auf Antrag eines Ehegatten in letzter Konsequenz zwangsversteigert werden. Bargeld lässt sich einfach aufteilen. Ist eine Realteilung nicht möglich, muss der Vermögenswert verkauft und der Verkaufserlös geteilt werden.