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Kernpunkt der Reform des Insolvenzrechts, die zum Jahreswechsel 2020 / 2021 in Kraft getreten ist, ist natürlich die Verkürzung des Verfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung auf nur noch drei Jahre (vgl. hierzu meine Rechtstipps "Restschuldbefreiung schon nach drei Jahren sowie "Restschuldbefreiung schon nach drei Jahren - weitere Änderungen der Reform") Unabhängig hiervon wurden im Zuge der Reform jedoch weitere Regelungen in die Insolvenzordnung aufgenommen, die sich an den selbständig tätigen Insolvenzschuldner richten. Die wichtigsten diesbezüglichen Änderungen möchte ich mit diesem Rechtstipp darstellen. § 35 Abs. 2 und Abs. Privatinsolvenz Selbstbehalt: Was darf ich behalten?. 3 InsO Übt der Schuldner eine selbständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, eine solche demnächst auszuüben, ist der Insolvenzverwalter gehalten, ihm gegenüber zu erklären, ob er diese Tätigkeit aus der Insolvenzmasse freigibt. Die Freigabe hat zur Folge, dass der Schuldner die selbständige Tätigkeit ab diesem Zeitpunkt auf eigene Rechnung fortsetzen kann, wohingegen die Verbindlichkeiten, die vor der Insolvenzeröffnung vorhanden waren, beim Insolvenzverfahren verbleiben, also nicht mehr gegen den Schuldner selbst geltend gemacht werden können.
Übersteigt Dein Arbeitseinkommen den Grundfreibetrag, so sind drei Zehntel des darüber hinausgehenden Nettogehalts unpfändbar (§ 850c Abs. 3 ZPO). Zahlst Du als Schuldner Unterhalt, so sind für die erste Person weitere zwei Zehntel unpfändbar und für die zweite bis fünfte Person jeweils ein weiteres Zehntel. In der folgenden Tabelle kannst Du das Ergebnis dieser Berechnung ablesen. Du findest dort die Angabe, wie viel von 10 Euro Mehrverdienst pfändungsfrei bleiben – abhängig von der Anzahl der Personen, für die Du Unterhalt zahlst. Ist die Corona-Prämie pfändbar? - Insolvenzrecht - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. ich verdiene 2800€Netto, 237€ werden direkt durch den Insolvenzverwalter vom Gehalt gepfändet, weiterhin geht alles über 1994 € auf das Auskehrungskonto und wird regelmäßig vom Insolvenzverwalter abgebucht. wer kennt sich damit aus? beste grüße Don Re: Pfändungsfreigrenzen Beitrag von dondede » 2. Mai 2022, 14:26 was ist denn nun richtig? der Verbleibente Betrag von 1994 es findet ja eine Doppelpfändung statt, und nach der Tabelle von "finanztip müssten 2370€ Pfändungsfrei bleiben?
Damit soll das Existenzminimum für den Arbeitnehmer und seine Familie gewährleistet werden. Die Pfändungstabelle wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herausgegeben und im Bundesgesetzblatt (BGBl. ) bekannt gegeben. In regelmäßigen Abständen, alle zwei Jahre, wird die Tabelle aktualisiert und damit an gestiegene Lebenshaltungskosten angepasst. Aktuell gilt die Pfändungstabelle 2019. Sie ist seit 1. Juli 2019 gültig und kann hier auf der Website des Ministeriums aufgerufen werden. Die nächste Anpassung findet zum 1. Juli 2021 statt. Die Pfändungstabelle 2021 gilt dann bis zum 30. Juni 2023. Was sind Pfändungsfreigrenzen? In § 850c Zivilprozessordnung (ZPO) sind Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen festgelegt. Bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe haben Arbeitnehmer einen Pfändungsfreibetrag für ihr Arbeitseinkommen. Existenzminimum und Einkommensobergrenze Das bedeutet: Einkommen, das unterhalb dieses Betrags liegt, darf nicht gepfändet werden. Pfändungsfreigrenzen - Schuldner Community. Arbeitseinkommen, das darüber liegt, wird bis zu einer bestimmten Höhe, der Einkommensobergrenze, zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger bzw. den Gläubigern aufgeteilt.