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Begründung: Die Wohnung wird unrenoviert übernommen. Es muss ein Boden verlegt werden. Die Wände aller Räume müssen geschliffen und weiß gestrichen werden, es müssen 6 Türrahmen, 4 Fensterrahmen, sowie die Balkontür lackiert werden. Außerdem müssen 5 Heizkörper lackiert werden, und einige Löcher in den Wänden mit Spachtelmasse zugemacht werden. Die Renovierung kann aus gesundheitlichen Gründen nicht alleine übernommen werden, ich benötige Hilfe von mehreren Personen. Das Übergabeprotokoll und Bilder der Wohnung im jetzigen Zustand lege ich bei. Bodenbelag Pflicht???. ____________________________________________________ Antrag auf Erstausstattung für die Küche nach § 24 SGB II Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Schreiben stelle ich einen Antrag auf eine Erstausstattung für eine Küche nach § 24 SGB II. Begründung: Da ich zum ersten Mal mit meiner Bedarfsgemeinschaft von drei Personen eine Wohnung ohne vorhandene Küche beziehe, benötige ich folgende Haushaltsgeräte und Möbelstücke: ___________________________________________________________ Antrag auf Erstausstattung nach § 24 SGB II Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Schreiben stelle ich einen Antrag auf eine Erstausstattung der Wohnung nach § 24 SGB II.
Es kann Ihnen sogar passieren, das Sie das wieder ausbauen müssen. Mir scheint hier haben Sie an dem Vermieter vorbei gehandelt. Man muss natürlich auch mal mit ihm sprechen wenn man Fragen hat. Susanne ich habe ab morgen eine neue Wohnung [/quote:3ed7e] Ist demnach Mietbeginn der erste April? Da hätte die Wohnung vermieterseitig fertig sein müssen. Eine Wohnung kann mit und ohne Bodenbelag vermietet werden, was war bei Besichtigung? Wohnung ohne bodenbelag in google. Offenbar hast Du aber ohne gemietet, da bis dato nichts passiert ist und obendrein morgen Mietbeginn, war das vom Verwalter/Makler offenbar nur Gefasel. Das Laminat ist Dein Eigentum und Du kannst es bei Auszug wieder mitnehmen. Arbeiter, die vom VM beauftragt, müssen sauber machen und den Dreck mitnehmen. Ist zum Bodenbelag im Mietvertrag was vereinbart? Wenn die Wohnung aber ohne vermietet wurde, brauchst Du auch keine Zustimmung Laminat zu legen. jacqueline Im Mietvertag steht nichts von Bodenbelag, deswegen werde ich wohl auch keinen mehr bekommen. Tja... Hab ich wohl Pech gehabt!
Mittlerweile hat der Vormieter den Teppichboden enfernt. Wir waren vor 2 Tagen mit unserem Bodenleger in der Wohnung, um etwas auszumessen und haben einen völlig zerstörten Boden vorgefunden. Die PVC-Fliesen sind an einigen Stellen komplett lose und locker. Der ganze Belag ist uneben, weil Leimrückstände vom Teppich draufkleben, sodass man auch mit den Schuhen kleben bleibt. Im dritten Zimmer klebt auf dem PVC-Belag der Untergrund vom Teppich. Viele PVC-Fliesen stehen ab oder sind wellig. Kurzum: Wir können keinen anderen Belag ( Laminat etc. ) darüber legen. Nachhaltiger Fußboden - 8 ökologische Bodenbeläge • CareElite. Der PVC-Belag ist laut unserem Bodenleger dafür nun ungeeignet, weil er 1. ) an vielen Stellen nicht am Estrich hält und 2. ) sowieso zu wellig und uneben ist. Unser Boden leger meinte, dass eigentlich alle PVC-Fliesen raus müssten und die darunter liegende Oberfläche neu gegossen werden müsste, weil die ebenso porös ist und uneben ist. Der Hausverwaltung haben wir das so mitgeteilt, die waren logischerweise nicht wirklich begeistert.
Die Seite ist für mich ein wenig befremdlich, wird doch im letzten Absatz ein im Mietvertrag als abgenutzt erwähnter Teppich als formal nicht existent betrachtet. Nach gesundem Menschenverstande sollte eine Sanierung eine Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes sein. Wenn der alte Teppich noch bewohnbar war, sehe ich die Entfernung als keine Verbesserung, sondern nur einen Teilschritt der Sanierung.