actionbrowser.com
Insolvenzrecht aus erster Hand Zum Werk Herausgeber Prof. Dr. h. c. mult. Karsten Schmidt und sein hochkarätiges Autorenteam haben die lange erwartete 18. Auflage des InsO-Kommentars (begründet von Böhle-Stamschräder) komplett neu verfasst, umfassend erweitert und modernisiert. Inso 18 auflage 2020. Die Kommentierung ist zugleich richtungweisend und kompakt, wie dies dem Bild der Beck'schen Kurz-Kommentare entspricht. Ein unerlässliches Werk für jeden, der mit dem Insolvenzrecht zu tun hat. Vorteile auf einen Blick - mit ESUG - wissenschaftlich fundierte Kommentierung - mit EuInsVO und einem Anhang zum Steuerrecht Zielgruppe Rechtsanwälte, Richter und Rechtspfleger, Insolvenzverwalter, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie Praktiker aus Wirtschaft, Banken und Versicherungen.
Normzweck III. Tatbestandliche Voraussetzungen IV. Praxisrelevante Neuerungen V. Rechtspolitische Erwägungen § 19 Überschuldung § 20 Auskunfts- und Mitwirkungspflicht im Eröffnungsverfahren. ANDRAE & SIMMER Rechtsanwälte Saarbrücken - Schmidt, Insolvenzordnung, 18. Auflage, C. H. Beck 2013. Hinweis auf Restschuldbefreiung § 21 Anordnung von vorläufigen Maßnahmen § 22 Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters § 22a Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses. § 23 Bekanntmachung der Verfügungsbeschränkungen § 24 Wirkungen der Verfügungsbeschränkungen § 25 Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen § 26 Abweisung mangels Masse § 26a Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters § 27 Eröffnungsbeschluß § 28 Aufforderungen an die Gläubiger und die Schuldner § 29 Terminbestimmungen § 30 Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses § 31 Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister § 32 Grundbuch § 33 Register für Schiffe und Luftfahrzeuge § 34 Rechtsmittel Impressum Datenschutz Datenschutz-Einstellungen AGB Karriere Schriftgrad: - A +
Zum Zwecke des Beispiels sei auf die Ausführungen zu § 302 InsO (von der Restschuldbefreiung ausgenommene Forderungen) Bezug genommen. Hier kann aus Sicht des Praktikers positiv hervorgehoben werden, dass zu den dort stets streitigen Fragen zur Ausdehnung des § 302 Nr. Inso 18 auflage en. 1 (Verbindlichkeiten des Schuldners aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung…) mit vielen Beispielen gearbeitet wird, anhand derer das eigene Problem schnell eingeordnet werden kann. Konkret tauchen Erläuterungen zur Einordnung von Straftaten nach StGB, Verletzungen nach GmbH-Gesetz, Aktiengesetz etc. auf. Es wird sowohl auf Steuer- und Zollvergehen Bezug genommen wie auch auf das in der Praxis häufig thematisierte Nichtabführen der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. Auch wird erläutert, wie der Gläubiger in der Praxis eine Forderung aus unerlaubter Handlung anmelden muss, bis wann dies zu geschehen hat, welche Möglichkeiten dem Schuldner (Bestreiten des Merkmals der unerlaubten Handlung) zur Verfügung stehen und wie dies dieser dabei vorgehen müsste.
(1) Beantragt der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so ist auch die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund. (2) 1 Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. 2 In aller Regel ist ein Prognosezeitraum von 24 Monaten zugrunde zu legen. (3) Wird bei einer juristischen Person oder einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit der Antrag nicht von allen Mitgliedern des Vertretungsorgans, allen persönlich haftenden Gesellschaftern oder allen Abwicklern gestellt, so ist Absatz 1 nur anzuwenden, wenn der oder die Antragsteller zur Vertretung der juristischen Person oder der Gesellschaft berechtigt sind. Fassung aufgrund des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz) vom 22. 12. 2020 ( BGBl. Inso 18 auflage stuhlkissen bankpolster aus. I S. 3256), in Kraft getreten am 01. 01. 2021 Gesetzesbegründung verfügbar
Zugleich eröffnet sich dadurch die Möglichkeit, auch das neue Gesetz zum Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) neu in den "Uhlenbruck" mit aufzunehmen. Damit bleibt das Werk der bewährte Standardkommentar zur Lösung aller insolvenzrechtlichen Problemfälle Zur Neuauflage Die 16. Insolvenzordnung (InsO), Kommentar(Herausgegeben von Schmidt, Karsten) - Schulthess Buchhandlungen - Kommentare, Repetitorien, Fachinformationen. 2022 und berücksichtigt auch alle jüngsten Entwicklungen zur Weiterführende Links zu "Insolvenzordnung (InsO)" Bewertungen lesen, schreiben und diskutieren... mehr Kundenbewertungen für "Insolvenzordnung (InsO)"
Im Anschluss wird direkt die Frage der Verjährung eines entsprechenden Feststellungsanspruchs zur Tabelle besprochen, die Zuständigkeit des dazu anzurufenden Gerichts und sogar der Streitwert eines solchen Verfahrens angesprochen. Gerade hieran lässt sich die Praxisorientierung des Werkes erkennen. Der Verlag bewirbt das Werk daher zu Recht auch in der Programminformation als Kommentar, der unverzichtbar für alle sei, die im Insolvenzrecht befasst sind, insbesondere für Rechtsanwälte, Richter und Rechtspfleger, Insolvenzverwalter, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie Praktiker aus Wirtschaft, Banken und Versicherungen. Dieser vollmundigen Ankündigung wird das Werk aus Sicht des Rezensenten gerecht. Einziges Manko dürfte hier der doch recht nennenswerte Preis für das kleinformatige etwa 2. 600 Seiten starke Werk von 199, 00 € sein. Das Preis/Leistungsverhältnis ist deswegen aber keineswegs als schlecht zu bezeichnen. Eine Empfehlung ist an dieser Stelle in jedem Falle angebracht.