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(@bernhard-nuetzel) Neues Mitglied Beigetreten: Vor 6 Monaten Beiträge: 4 Themenstarter 15/11/2021 9:12 am Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Bauen im Bestand: Hat man Anspruch darauf, die zur Sanierung erforderlichen Bestandspläne als verarbeitbare Datei zu erhalten? Wenn es nur alte Lichtpausen gibt. Ist dann das Abzeichnen eine besondere Leistung? Danke für eine Info! (@alexander-fleming) Schätzbares Mitglied Beigetreten: Vor 1 Jahr Beiträge: 127 15/11/2021 4:40 pm Sehr geehrter @bernhard-nuetzel, wenn Sie mit der entsprechenden Planung beauftragt wurden, dann müssen Sie in die Lage versetzt werden, diese Leistungen auch ausführen zu können. Den Auftraggeber trifft hier u. a. die allgemeine Mitwirkungspflicht. Hoai planen und bauen im bestand 7. Veröffentlicht von: @bernhard-nuetzel Nun, Sie müssen mit den erhaltenen Unterlagen auch arbeiten können. Entweder wären diese Unterlagen durch den Bauherren zu erstellen und zu übergeben, oder Sie übertragen die Informationen in eine verarbeitungsfähige Form. Hierfür wäre ein entsprechende Honorierung mit der AG abzustimmen und zu verhandeln.
Die drei Honorarparameter bei Bestandsmaßnahmen Stattdessen hat der Verordnungsgeber in die HOAI einfach drei unterschiedliche Honorarbemessungsregelungen für das Bauen im Bestand angedockt. Das sind der Umbauzuschlag, die anrechenbaren Kosten aus mitverarbeiteter Bausubstanz und die Besonderen ‒ bestandsbedingten ‒ Leistungen. 1. Der Umbauzuschlag: Die leistungsneutrale verhandelbare Zulage Den Umbauzuschlag hat der Verordnungsgeber als allgemeine pauschale Zulage zum "Neubauhonorar" geregelt. Der Umbauzuschlag hängt nicht davon ab, welche Leistungen bei dem konkreten Objekt anfallen. Die HOAI beim Planen und Bauen im Bestand - Bayerische Architektenkammer. Er bildet lediglich die zusätzlichen Aufwendungen ab, die beim Bauen im Bestand im Verhältnis zum Neubau anfallen und nicht näher mit Leistungsinhalten abgebildet werden können. Daher ist der Umbauzuschlag ‒ wie Sie einer im Online-Service downloadbaren Übersicht entnehmen können ‒ auch preisrechtlich nicht umfassend geregelt. Er ist auch nicht Bestandteil des Mindestsatzes. 2. Die mitverarbeitete Bausubstanz als Mindestsatzbestandteil Anders verhält es sich mit den umbaubedingt anfallenden anrechenbaren Kosten aus mitverarbeiteter (vorhandener) Bausubstanz.
Diese Regelung in § 4 Abs. 3 HOAI gilt für Bausubstanz, die technisch oder gestalterisch von Ihnen als Planer mitverarbeitet wird. Sie soll sicherstellen, dass Sie beim Bauen im Bestand nicht schlechter gestellt werden als beim Neubau. Sie entscheiden im Zuge der Planungsvertiefung fachtechnisch selbst, welche Bausubstanz mitverarbeitet wird. Im Anschluss daran ermitteln Sie deren Wert und beziehen diesen ‒ gegliedert nach Kostengruppen ‒ in die Ermittlung der "investiven" anrechenbaren Kosten ein. Wichtig | Die anrechenbaren Kosten aus mitverarbeiteter Bausubstanz beziehen sich nur auf Grundleistungen, in denen Sie Bausubstanz mitverarbeiten. Besondere Leistungen im Bestand sind schon dem Wortlaut nach etwas anderes. Diese können Sie zusätzlich abrechnen. Das müssen Sie dem Auftraggeber auch so darlegen. Trotz HOAI 2013 Planen und Bauen im Bestand richtig meistern. 3. Die Besonderen Leistungen als Ergänzung zu den Grundleistungen Besondere Leistungen können also nur solche Leistungen sein, die nicht bereits Grundleistungen sind. Ergo gilt das "Prädikat" Besondere Leistungen z.
Die 2. Auflage "HOAI – Planen und Bauen im Bestand" ist soeben erschienen. Wie lassen sich Bauleistungen im Bestand nach HOAI abrechnen? Die 2. Auflage "HOAI – Planen und Bauen im Bestand" hilft mit einer Auflistung von Baumaßnahmen, die im Bestand möglich sind. Die abrechenbaren Leistungen werden explizit definiert, bezogen auf die Leistungsbilder erläutert und voneinander abgegrenzt. Im Kern handelt es sich um folgende Maßnahmen: Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen, Instandhaltungen. Hoai planen und bauen im bestand urk. Des Weiteren liegt der Schwerpunkt des in der AHO- Schriftenreihe erschienenen Buchs auf drei Honorarparametern der HOAI: Im Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz, der zu den anrechenbaren Kosten gerechnet und soweit honorarauslösend wird. Dem Umbau beziehungsweise Modernisierungszuschlag auf das Honorar. Der Möglichkeit, bei Instandsetzungen und Instandhaltungen den Prozentsatz der Objektüberwachung oder Bauoberleitung zu erhöhen. Auch in diesem Fall wurden die Empfehlungen differenziert nach den zugehörigen Leistungsbildern erarbeitet.
Dennoch hat ihr der Gesetzgeber drei Regelungsmechansimen mitgegeben: Umbauzuschlag, Besondere Leistungen der Bestandsaufnahme und anrechenbare Kosten aus mitverarbeiteter Bausubstanz (mvB). Klären Sie den Bauherrn bzw. Auftraggeber frühzeitig über die Unterschiede und damit ggfs. verbundene Zusatzkosten auf. Dann müssen Sie sich später nicht mit dem Vorwurf von Doppelhonorierungen herumschlagen. Mit KOBOLD CONTROL meistern Sie auch die HOAI 2013 KOBOLD CONTROL ist die Software für komplexes Projektcontrolling. Von Architekten und Ingenieuren eigens für Planungsbüros entwickelt. Um gerade auch schwierige Bereiche wie Planen und Bauen im Bestand im Alltagsgeschäft zu meistern. Hoai planen und bauen im bestand meaning. Alle HOAI Leistungsbilder und Honorartafeln können so einfach kalkuliert und angeboten werden. Das gilt auch für die Besonderen Leistungen in der HOAI 2013. Eine freie Honorarkalkulation ist jederzeit möglich.. Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Sie sich die Honorarkalkulation mit KOBOLD CONTROL erleichtern können?