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Üblicherweise werden diese Verdunsterröhrchen jährlich, also nach jeder Ablesung von der Ablesefirma getauscht. Wenn die Verdunsterröhrchen tatsächlich seit 2007 nicht ausgetauscht wurden, kann ein korrekter Verbrauch nur dann ermittelt werden, wenn die Röhrchen für eine mehrjährige Verwendung geeignet sind und die einzelnen Jahresendstände und Anfangsstände nachvollziehbar protokolliert wurden (z. im Ableseprotokoll). Ferner müssten diese Jahresendstände dann jeweils als Grundlage für den Verbrauch und für die Abrechnung verwendet worden sein müssen. Wurde also beispielsweise für Röhrchen A am 31. 12. 2008 ein Endstand von 20 Strichen protokolliert, müssten diese 20 Striche als Beginn für den Verbrauch 2009 verwendet werden. Wäre der Endstand am 31. 2009 15 Striche, ließe sich die Differenz und damit der Verbrauch vom 31. 2008 bis 31. 2009 konkret ermitteln. Heizkostenabrechnung - Schätzung von Heizkosten. Nur wenn diese Voraussetzungen nachweisbar und in allen Fällen korrekt erfüllt sind, ist es m. E. einigermaßen vertretbar, die Verdunsterröhrchen von 2007 weiterhin zu verwenden und als Abrechnungsgrundlage für die Folgejahre zu verwenden.
habe gerade nocheinmal die Frage gelesen, also bei einem 3 Familienhaus wurde die größte WE geschätzt, damit mindestens 30 - 40% der Fäche, das ist definitiv nicht zulässig, das hätte auch techem wissen müssen, hier gibt es also nur eine Pauschalabrechnung mit einem 15% igem Kützungsrecht der Heizkosten!!!! Also selbst mal rechnen, Heizkosten durch die Gesamtfläche des Hauses, eigener Anteil minus 15%, mehr darf nicht berechnet werden. Und natürlich dar techem seine Ablesekosten nicht berechnen und umlegen, sind noch ein paar Euro. Grundsätzlich sollen und dürfen Heizkostenabrechnungsfirmen nur dem Eigentümer/Vermieter Auskunft geben. Wir sind Eigentümer und haben ähnliches Problem mit Metrona gehabt. Es wurde das Verdunstungssystem Techem aus Kostengründen ausgetauscht in das viel genauere elektronische System von Metrona (System gibt es bei allen) Es wurden Fehler in der Aufmessung der Heizkörper gemacht. Heizkostenabrechnung: Unterjährig nach Auszug des Mieters - Mietrecht.org. Prozess dauerte ca. 4 Jahre. Kamen andere Probleme noch dazu. Aber an Deiner Stelle, ich hoffe Du bist auch rechtsschutzversicher, würde wenn der Vermieter nicht reagiert dies unbedingt einem Anwalt übergeben, Du ärgerst Dich sonst zu Tode.
Am sichersten ist es, selbst zum Netzbetreiber und zum Energieversorger zu gehen und sich den Empfang quittieren zu lassen. Die zulässige Schätzung Kommt es zum Streit, ist entscheidend, ob die Schätzung zulässig oder unzulässig war. Stromabrechnung geschätzt: In welchen Fällen ist die Schätzung zulässig? Nach § 20, Abs. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) ist es in bestimmten Fällen zulässig, dass die Stromabrechnung geschätzt wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Grundstück für den Ableser nicht zugänglich ist oder sich der Zähler in einem verschlossenen Keller befindet. Widerspruch heizkostenabrechnung schätzung des. Für die Zulässigkeit einer Schätzung ist es nicht ausreichend, dass der Ableser vor verschlossenen Türen steht. Er muss dem Stromkunden den Ablesetermin mindestens zweimal angekündigt haben und erfolglos gewesen sein. Hinweis Wenn sich ein Kunde bei Vertragsabschluss zur Selbstablesung verpflichtet und dieser Pflicht nicht termingerecht nachkommt, ist es zulässig, dass die Stromabrechnung geschätzt wird.