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Shop Akademie Service & Support In der Regel sehen die DBA die Freistellungsmethode vor: Die Vermietungseinkünfte sind also in Deutschland steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Verluste bei ausländischen Vermietungseinkünften sind, wenn sie aus Staaten stammen, die nicht zur EU oder EWR gehören, nur mit zukünftigen Überschüssen verrechenbar. Ein negativer Progressionsvorbehalt ist ausgeschlossen. [1] Kein Progressionsvorbehalt bei EU-/EWR-Staaten Liegt das Vermietungsobjekt in einem EU-/EWR-Staat (Ausnahme: Spanien), ist der Progressionsvorbehalt nicht anzuwenden! [2] Deshalb können auch Verluste nicht im Rahmen eines negativen Progressionsvorbehalts berücksichtigt werden. [3] Die Vermietungseinkünfte, die aus der EU/EWR stammen, müssen in der Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden. Doppelbesteuerungsabkommen. Vermietungseinkünfte aus Drittländern hingegen sind im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu erfassen und auf der Anlage "AUS" zu erklären. Die ausländischen Vermietungseinkünfte sind nach den deutschen Steuervorschriften zu ermitteln.
Quelle: Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen SIF |
Verständigungsvereinbarungen IV. Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens V. Formulare Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer für Berechtigte mit Wohnsitz im Ausland Antrag auf Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer für Berechtigte mit Wohnsitz in der Schweiz R/CH - I/1a (PDF, 103 kB, 01. 11. 2021) Antrag um teilweise Rückerstattung der italienischen Steuer auf Dividendenausschüttungen italienischer Gesellschaften (Artikel 10 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung einiger anderer Fragen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, unterzeichnet in Rom am 9. März 1976) R/CH - I/1b (PDF) (PDF, 235 kB, 01. 2021) Antrag um teilweise Rückerstattung der italienischen Steuer auf Dividendenausschüttungen aus Aktien, die von in Italien ansässigen Gesellschaften ausgegeben wurden und treuhänderisch auf den Namen von in der Schweiz ansässigen Banken und Finanzinstituten eingetragen sind (Artikel 29 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung einiger anderer Fragen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, unterzeichnet in Rom am 9. Dba schweiz italien meaning. März 1976) R/CH - I/2 (PDF, 102 kB, 01.